Junge Menschen aus Familien mit niedrigen Einkünften haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Leistungen zur „Bildung und Teilhabe“. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen möglichst gleiche Chancen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und sinnvoller Freizeitgestaltung zu ermöglichen.Die Leistungen können nur gewährt werden, wenn und solange eine der folgenden Sozialleistungen bezogen wird.
–> Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II
–> Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
–> Hilfe beim Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII
–> Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
–> Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz
–> Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsarten:
–> Angemessene Lernförderung
–> Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
–> Schulausflüge und Klassenfahrten
–> Persönlicher Schulbedarf
–> Schülerbeförderung
–> Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben